Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen
Der Schutz technischer Erfindungen durch Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen erfordert eine eingehende technische und rechtliche Beratung. Ich entwerfe Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen und übernehme die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Die Schutzrechtsanmeldungen vertrete ich im Anmeldeverfahren und im Prüfungsverfahren bzw. im Eintragungsverfahren und verteidige die Schutzrechte falls erforderlich im Einspruchsverfahren und im Nichtigkeitsverfahren bzw. im Löschungsverfahren.
Patentrecherchen und Patentbewertungen
Eine Patentrecherche ergibt Informationen zum Stand der Technik, zu erteilten Schutzrechten und anhängigen Anmeldungen. Damit kann die Patentfähigkeit einer Anmeldung bzw. die Freiheit eines Erzeugnisses von Schutzrechten Dritter eingeschätzt werden. Als ehemaliger Patentrechercheur am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) habe ich Recherchen zum Stand der Technik und zur Rechtsbeständigkeit und Freedom-to-Operate durchgeführt. Ich erarbeite Patentbewertungen sowie Patentanalysen und Marktanalysen zur Einschätzung der aktuellen Wettbewerbssituation und der technologischen Entwicklung.
Arbeitnehmererfindungen und Erfindervergütung
Ein großer Teil der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen geht auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurück. Auch in Fällen, in denen die Patent- oder Gebrauchsmusterfähigkeit einer Erfindung nicht eindeutig ist, bestehen wechselseitige Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für die Klärung der Schutzfähigkeit sind letztlich nicht der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer zuständig, sondern das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder eine andere Erteilungsbehörde. Dabei berate ich in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und der angemessenen Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Markenanmeldungen und Designanmeldungen
Der Inhaber einer Marke hat das alleinige Recht, dieses Zeichen als Herkunftshinweis für seine Produkte zu benutzen. Die Marke soll dem Verbraucher für den Ursprung und die Qualität der Ware oder Dienstleistung garantieren. Neben dem Markenrecht gewähren das Geschmacksmusterrecht und das Designrecht Schutz für eine bestimmte äußere Formgebung und Farbgebung eines Produktes. Ich berate auch im Markenrecht und Designrecht und erstelle nationale Marken- und Designanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie internationale Marken- und Designanmeldungen zur Einreichung beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
Meine Expertise – was ich für Sie tun kann:
Ausarbeitung, Anmeldung und Verfolgung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs
Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte
Beseitigung entgegenstehender Schutzrechte
Strategische Beratung für Ihr geistiges Eigentum
Vertretung vor Patentgerichten und Patentbehörden in Deutschland und der Schweiz
Due-Diligence-Verfahren
Recherchen und Gutachten
Schutzrechtsüberwachung und Monitoring
Technologieanalysen und Wettbewerbsanalysen
Freedom-to-Operate-Analysen (FTO)
Management und Pflege Ihres Schutzrechtsportfolios
Bewertung von Schutzrechten
Vertragsangelegenheiten und Verhandlungsführung
Arbeitnehmererfinderrecht und Arbeitnehmererfindervergütung
Beratung in Forschungs- und Entwicklungsprojekten
Karlsruher Schloss, Aufnahme Dr. Etzel