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Allgemeine Mandatsbedingungen

 

1.  Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Andreas Etzel (nachstehend "Kanzlei" genannt) und ihren Mandanten, die eine rechtliche Beratung und Vertretung zum Gegenstand haben (nachstehend "Mandat" genannt), insbesondere in sämtlichen Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung von gewerblichen Schutzrechten, der Anfertigung von Gutachten, der Führung von Verhandlungen und der Vertretung vor Behörden und Gerichten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. 

 

2.  Gegenstand der Mandatierung

 

(1) Der Gegenstand der Mandatierung wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg. Die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Andreas Etzel führt das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach den Regelungen der Patentanwaltsordnung und der Berufsordnung der Patentanwälte in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Beratung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts einschließlich des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts der Europäischen Union und der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden völkerrechtlichen Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes.

 

3.  Sachbearbeitende Anwälte

 

Das Mandat wird federführend von Patentanwalt Dr.-Ing. Andreas Etzel betreut, der auch andere patentanwaltliche sowie nicht-patentanwaltliche Mitarbeiter der Kanzlei hinzuziehen kann, sofern dies einer sachgerechten und effektiven Mandatsbearbeitung dient.

 

4.  Untervollmachten und Beauftragung Dritter

 

(1) Die Kanzlei ist berechtigt, mit Dritten (z.B. ausländischen Patentanwälten, Rechtsanwälten oder Recherchediensten) zusammenzuarbeiten, sofern dies einer sachgerechten und effektiven Mandatsbearbeitung dient und die Interessen des Mandanten nicht beeinträchtigt werden. Die Kanzlei wird bei der Beauftragung Dritter diese zur Verschwiegenheit verpflichten, sofern sie nicht bereits berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. 

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, Dritten entsprechende Untervollmachten zu erteilen.

 

5.  Korrespondenz und Datenschutz

 

(1) Die Kanzlei darf bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten des Mandanten zutreffend sind und dauerhaft zutreffend bleiben. Adressänderungen (insbesondere auch Änderungen einer Telefaxnummer oder der E-Mail-Adresse) sind vom Mandanten rechtzeitig mitzuteilen, da es ansonsten zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die zu Rechtsverlusten führen können. 

(2) Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass mandatsbezogene Daten und Informationen, auch soweit sie vertraulicher Natur sind, von der Kanzlei per E-Mail, auch unverschlüsselt, empfangen und versendet werden dürfen. Der Widerruf des Einverständnisses hat schriftlich zu erfolgen.

(3) Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbindung des Auftrags sämtliche ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Datenschutzhinweise der Kanzlei sind in der jeweils gültigen Fassung unter https://etpatent.de/datenschutz abrufbar. 

(4) Soweit es für die Abwicklung des Mandatsverhältnisses erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Mandanten an Dritte weitergegeben werden. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Patentanwälte und Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung der Rechte des Mandanten. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. 

 

6.  Haftungsbeschränkung

 

(1) Für alle durch die Kanzlei, den Patentanwalt, die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursachten Schäden sind alle Schadensersatzansprüche des Mandanten, im Falle mehrerer Mandanten eines jeden Mandanten, aus diesem Vertragsverhältnis auf einen Maximalbetrag von EUR 1 Mio. pro Schadensfall beschränkt.

(2) Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer (1) gilt auch für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber der Kanzlei, dem Patentanwalt, den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen geltend machen.

(3) Jegliche Haftung wegen Vorsatzes bleibt unberührt.

 

7.  Mitwirkungspflichten des Mandanten

 

Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen des sachbearbeitenden Patentanwalts schriftlich oder in Textform zur Verfügung zu stellen. 

 

8.  Weitergabe der Arbeitsergebnisse

 

Die Arbeitsergebnisse der Kanzlei sind ausschließlich für den Mandanten bestimmt und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kanzlei an Dritte weitergegeben werden. Der Mandant wird die Kanzlei von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die darauf beruhen, dass der Mandant Arbeitsergebnisse der Kanzlei unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung an Dritte weitergegeben hat. Die Parteien stellen klar, dass Dritte im Sinne dieser Ziffer 8 auch alle mit dem Mandanten verbundenen Unternehmen sind.

 

9.  Branchenmitteilungen

 

Die Kanzlei wird von Zeit zu Zeit gebeten, ihre Tätigkeiten in Mandaten in allgemeiner Weise zu beschreiben oder die Namen von Mandanten zu nennen, um ihre Expertise in bestimmten Rechts- oder Industriebereichen zu belegen. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei gegenüber Branchendiensten und in eigenen Referenzangaben den Mandanten benennen und die für den Mandanten erbrachte Tätigkeit allgemein und abstrakt beschreiben darf, sofern dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

 

10.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, ihrem Zustandekommen oder ihrer Durchführung ist Karlsruhe, sofern der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einschließlich der Zahlung der Vergütung ist der Sitz der Kanzlei.

 

11. Schlichtungsstelle

 

Soweit die Kanzlei und der Mandant wegen einer Streitigkeit aus dem Mandatsverhältnis die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vereinbaren, ist hierfür die Schlichtungsstelle für Patentanwälte, Patentanwaltskammer, Tal 29, D-80331 München, https://www.patentanwalt.de, zuständig.

 

12.  Schrift- oder Textform

 

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

 

13.  Salvatorische Klausel

 

Sollte diese Vereinbarung, eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall werden die Kanzlei und der Mandant die unwirksame Regelung durch eine andere, wirksame Regelung ersetzen, die der unwirksamen Regelung so nahe wie möglich kommt, ohne selbst unwirksam zu sein. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

Stand der Mandatsbedingungen: 01.05.2024

 


Karlsruher Schloss, Aufnahme Dr. Etzel

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